Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Leistungen und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen Bjørn-Ole Kehm, Einzelunternehmer, Geschäftsbezeichnung CONTRAST ZERØ MEDIA, Dammstraße 10, 21337 Lüneburg nachfolgend Auftragnehmer und dem jeweiligen Auftraggeber.

(2)
Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des §13 BGB, sofern im Einzelfall keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

(3)
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.

(4)
Im Fall von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

  1. individuelle Vereinbarungen,
  2. Angebot und Leistungsbeschreibung,
  3. vereinbarte Anlagen,
  4. diese AGB.

§2 Begriffe und Definitionen

(1)
Ein Projekt ist der im Angebot beschriebene Auftrag einschließlich der vereinbarten Leistungen, Phasen und Ergebnisse.

(2)
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus Angebot, Leistungsbeschreibung und ausdrücklich vereinbarten Zusatzleistungen.

(3)
Bereitstellung liegt vor, sobald der Auftraggeber Zugriff auf Ergebnisse erhält, insbesondere durch Downloadlink, Cloudzugang, Übergabeordner, Galerie oder Datenträger.

(4)
Endformate sind die final vereinbarten Ausgabedateien. Rohdaten, Projektdateien, Arbeitsstände, RAW-Dateien, Schnittprojekte, Layoutdateien und vergleichbare Produktionsdaten gehören nicht zur Standardlieferung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(5)
Freigabe ist die Zustimmung zu einem Leistungsstand oder Abschnitt. Änderungsverlangen sind nachträgliche Änderungen außerhalb der vereinbarten Leistung oder außerhalb der Mängelbeseitigung.

(6)
Textform im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere E-Mail und sonstige elektronische Kommunikation gemäß §126b BGB.


§3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1)
Vertragsgegenstand sind ausschließlich die im Angebot und der Leistungsbeschreibung konkret beschriebenen Leistungen.

(2)
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:

  • Fotografie,
  • Videografie,
  • Content Creation,
  • Social-Media-Content,
  • Medienproduktion,
  • Design,
  • digitale Inhalte,
  • kreative Beratungs- und Produktionsleistungen.

(3)
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Reichweite, Umsatzsteigerung oder Marketingwirkung wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(4)
Nicht geschuldet sind insbesondere:

  • rechtliche Beratung,
  • Prüfung von Markenrechten,
  • datenschutzrechtliche Beratung,
  • rechtliche Prüfung von Veröffentlichungen,
  • dauerhafte Wartung oder Betreuung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(5)
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer oder sonstige Dritte einzusetzen.


§4 Projektorganisation und Kommunikation

(1)
Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Kontaktperson. Deren Entscheidungen und Freigaben gelten als verbindlich.

(2)
Abstimmungen, Freigaben und Änderungen erfolgen über die vereinbarten Kommunikationswege.

(3)
Feedback ist gebündelt und intern abgestimmt zu übermitteln. Nachträgliche Einzelkorrekturen, widersprüchliche Rückmeldungen oder fortlaufend veränderte Feedbackstände können zusätzlichen Aufwand verursachen.

(4)
Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie anschließend in Textform bestätigt werden.


§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1)
Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Durchführung erforderlichen Inhalte, Informationen, Daten, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2)
Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller bereitgestellten Inhalte berechtigt zu sein und dass Rechte Dritter nicht verletzt werden.

(3)
Soweit Einwilligungen, Genehmigungen oder Freigaben Dritter erforderlich sind, insbesondere bei Personenaufnahmen oder Veranstaltungen, obliegt deren Einholung dem Auftraggeber.

(4)
Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.


§6 Termine, Verzögerungen, höhere Gewalt und Projektstillstand

(1)
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2)
Verzögerungen infolge fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

(3)
Höhere Gewalt sowie unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers berechtigen zur angemessenen Verschiebung oder Unterbrechung der Leistung.

(4)
Hierzu zählen insbesondere:

  • Naturereignisse,
  • Krankheit,
  • behördliche Maßnahmen,
  • technische Ausfälle,
  • Ausfälle von Energie- oder Telekommunikationsdiensten,
  • Verkehrsstörungen,
  • Streiks,
  • Pandemien.

(5)
Bleiben erforderliche Mitwirkungen, Rückmeldungen, Freigaben oder Zulieferungen des Auftraggebers trotz Aufforderung in Textform aus, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt bis zur weiteren Mitwirkung auszusetzen.

(6)
Während eines Projektstillstands besteht keine Verpflichtung des Auftragnehmers, vereinbarte Kapazitäten oder ursprüngliche Terminplanungen aufrechtzuerhalten.

(7)
Eine spätere Wiederaufnahme des Projekts erfolgt nach Verfügbarkeit. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand, insbesondere für Neuplanung, Wiedereinarbeitung oder Reaktivierung, kann gesondert vergütet werden.


§7 Prüfung, Freigaben und Abnahme

(1)
Nach Bereitstellung eines Leistungsstandes prüft der Auftraggeber die Leistung innerhalb angemessener Frist.

(2)
Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen weder eine Mängelmeldung noch eine Rückmeldung in Textform, gilt der jeweilige Leistungsstand als freigegeben, sofern nicht berechtigte Interessen des Verbraucherschutzes entgegenstehen.

(3)
Mängel sind konkret und nachvollziehbar zu benennen.

(4)
Der Auftragnehmer erhält das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.

(5)
Spätere Änderungen an bereits freigegebenen Leistungsständen gelten als Änderungsverlangen gemäß §8, sofern kein Mangel vorliegt.


§8 Korrekturen und Änderungsverlangen

(1)
Soweit nicht anders vereinbart, umfasst der Leistungsumfang je bereitgestelltem Leistungsstand eine einmalige gebündelte Anpassungsrunde geringen Umfangs.

(2)
Weitere Anpassungen, zusätzliche Korrekturrunden oder nachträgliche Änderungen stellen Zusatzleistungen dar und werden gesondert vergütet.

(3)
Änderungsverlangen sind von Mängeln abzugrenzen.

(4)
Unklare oder rein geschmackliche Änderungswünsche ohne konkrete Vorgaben begründen keine unmittelbare Umsetzungspflicht.


§9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1)
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2)
Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).

(3)
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

(4)
Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

(5)
Bis zur vollständigen Zahlung können Leistungen und Nutzungsrechte zurückgehalten werden.

(6)
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen auszusetzen.


§10 Storno und Terminabsagen

(1)
Verbindlich reservierte Termine und Leistungszeiträume gelten als exklusiv für den Auftraggeber geblockt.

(2)
Bei Absage oder Verschiebung durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer folgende pauschalierte Entschädigungen verlangen:

  • bis 7 Kalendertage vor Termin: 25 %
  • bis 3 Kalendertage vor Termin: 50 %
  • ab 3 Kalendertage vor Termin oder Nichterscheinen: 100 %

des vereinbarten Honorars für den betroffenen Termin.

(3)
Bereits erbrachte Leistungen sowie nicht stornierbare Fremdkosten sind unabhängig hiervon vollständig zu vergüten.

(4)
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


§11 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1)
Es gilt deutsches Urheberrecht.

(2)
Urheber sämtlicher im Rahmen des Projekts erstellter Werke bleibt der Auftragnehmer.

(3)
Der Auftraggeber erhält ausschließlich die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.

(4)
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zum vereinbarten Zweck.

(5)
Eine Weitergabe an Dritte, Unterlizenzierung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.

(6)
Bearbeitungen, Re-Edits, Veränderungen oder sonstige Umgestaltungen der Werke sind nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

(7)
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.


§12 Urheberbenennung und Referenznutzung

(1)
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Projekts entstandenen Ergebnisse zum Zweck der Eigenwerbung und Referenznutzung zu verwenden, insbesondere auf Websites, in Portfolios sowie auf Social-Media-Plattformen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.

(2)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Veröffentlichungen eine angemessene Urheberbenennung vorzunehmen, soweit dies technisch möglich und branchenüblich ist.

(3)
Bei Veröffentlichungen auf Social-Media-Plattformen ist der Auftragnehmer als Urheber zu nennen und sichtbar zu verlinken, soweit dies technisch möglich ist.

(4)
Eine bestehende Urheberbenennung darf nicht entfernt, unkenntlich gemacht oder wesentlich beeinträchtigt werden.


§13 Lieferung, Rohdaten und Projektdateien

(1)
Geschuldet sind ausschließlich die vereinbarten Endformate.

(2)
RAW-Dateien, Rohmaterial, Projektdateien, Arbeitsstände, Schnittdateien und sonstige Produktionsdaten sind nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung.

(3)
Eine Herausgabe solcher Daten erfolgt ausschließlich bei ausdrücklicher Vereinbarung und kann gesondert vergütet werden.

(4)
Für die Kompatibilität oder Weiterverarbeitung herausgegebener Projektdateien in fremden Systemen wird keine Gewähr übernommen.


§14 Datenschutz und Datenhaltung

(1)
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.

(2)
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Inhalte datenschutzkonform verwendet werden dürfen.

(3)
Projektbezogene Daten können nach Projektabschluss für bis zu sechs Monate gespeichert werden. Danach ist der Auftragnehmer berechtigt, Daten zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(4)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Daten eigenständig zu sichern.


§15 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

(1)
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Projekt bekannt werdenden nicht öffentlichen Informationen vertraulich zu behandeln.

(2)
Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere:

  • interne Unterlagen,
  • Konzepte,
  • Strategien,
  • Zugangsdaten,
  • Kalkulationen,
  • technische Informationen,
  • unveröffentlichte Inhalte,
  • Kundendaten,
  • Produktionsmaterialien,
  • sonstige geschäftliche oder organisatorische Informationen, die ihrer Natur nach vertraulich sind.

(3)
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags verwendet und Dritten nur zugänglich gemacht werden, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

(4)
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung eingesetzte Subunternehmer oder Dienstleister entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.

(5)
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen,

  • die öffentlich bekannt sind,
  • die ohne Pflichtverletzung öffentlich werden,
  • die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
  • oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

(6)
Zugangsdaten und Zugriffsberechtigungen sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

(7)
Vertraulichkeitsinteressen des Auftraggebers können einer Referenznutzung gemäß §12 entgegenstehen, sofern dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


§16 Haftung

(1)
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2)
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3)
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4)
Der Auftragnehmer haftet nicht für:

  • Inhalte des Auftraggebers,
  • fehlende Rechte oder Einwilligungen,
  • Ausfälle von Drittplattformen,
  • technische Einschränkungen externer Dienste,
  • Verzögerungen durch Mitwirkungsmängel des Auftraggebers.

(5)
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen oder nicht ausreichend lizenzierten Inhalten des Auftraggebers entstehen.


§17 Drittplattformen, externe Dienste und beigestellte Dritte

(1)
Soweit Leistungen auf Drittplattformen, externen Diensten, Softwarelösungen oder technischen Systemen beruhen, liegen deren Verfügbarkeit, Funktionen, Richtlinien, Updates sowie technische Änderungen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.

(2)
Dies gilt insbesondere für:

  • Social-Media-Plattformen,
  • Hostinganbieter,
  • Content-Management-Systeme,
  • Plugins,
  • Schnittstellen,
  • Cloud-Dienste,
  • Streamingplattformen,
  • KI-Tools,
  • externe Softwareanbieter,
  • Musik- und Lizenzplattformen.

(3)
Der Auftragnehmer haftet nicht für Einschränkungen, Änderungen, Sperrungen, Qualitätsverluste, Funktionsänderungen oder Ausfälle solcher Drittplattformen und Dienste, soweit diese nicht vom Auftragnehmer verursacht wurden.

(4)
Ergeben sich durch Änderungen oder Einschränkungen externer Plattformen oder Dienste zusätzliche Aufwände, technische Anpassungen oder Änderungen des Leistungsumfangs, gelten diese als Zusatzleistungen und können gesondert vergütet werden.

(5)
Soweit der Auftraggeber Dritte oder externe Dienstleister in das Projekt einbindet, insbesondere Agenturen, Freelancer, Entwickler, Marketingdienstleister oder interne Ansprechpartner, gehören diese organisatorisch zur Sphäre des Auftraggebers.

(6)
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Leistungen, Entscheidungen, Inhalte oder Verzögerungen beigestellter Dritter.

(7)
Widersprüchliche oder unkoordinierte Rückmeldungen beigestellter Dritter können zusätzlichen Abstimmungsaufwand verursachen und gesondert vergütet werden.


§18 Schlussbestimmungen

(1)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2)
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

(3)
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4)
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.